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Voraussetzungen für eine Bootslistung bei YachtWorld

Vor einigen Jahren war YachtWorld.com das erste Unternehmen, das Broker aufforderte bestimmte Richtlinien bei der Listung ihrer Boote im Internet einzuhalten. Heute ist die Kontrolle dieser zu einer täglichen Aufgabe geworden, welche beginnt, sobald Sie ein Boot ins Internet stellen. Sobald Sie auf SPEICHERN gehen, bedeutet das, dass Ihr Boot jenen Bestimmungen entspricht und Sie müssen vom Verkäufer des Bootes eine Listungsvereinbarung vorliegen haben oder das Boot auf Halde haben. Lesen Sie diese Bestimmungen hier (nur auf Englisch).

Doppelte Listungen treten häufig bei YachtWorld.com auf, wenn der Verkäufer mehr als einen Broker mit dem Verkauf seines Bootes beauftragt. Dies bleibt im Fall einiger Verkäufer leider eine unumstößliche Tatsache. Gelegentlich wird diese Doppellistung noch durch Scheineinträge von Brokern verschlimmert oder durch Neuboote, die von Händlern eingetragen werden, obwohl sie diese gar nicht auf Halde haben. Die zuletzt genannten werden auch als „Geisterboote” bezeichnet.

Einige Internetseiten dulden solch ein Verhalten oder sind einfach nicht in der Lage dies zu kontrollieren. YachtWorld jedoch tut das nicht.

Unsere Vorgehensweise für die Behandlung solcher Verstöße ist geprüft und bewährt. Sollte solch ein Verstoß bei einem Ihrer Boote vorliegen, schicken Sie eine Email an den Broker, der diesen Verstoß begeht und senden uns eine Kopie an [email protected]. Bekommen Sie nicht binnen 24 Stunden eine Antwort, in dem er zusagt dieses Problem zu beheben, schicken Sie die Originalmail an [email protected] (zusammen mit einer Kopie an [email protected]) und die Listung bleibt so lange gelöscht bis die Untersuchung von Seiten YachtWorld abgeschlossen ist.


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